Übersicht
Mit Hund und Katze auf Reisen
Seit dem 1. Oktober 2004 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedstaaten (inkl. EU-Beitrittsländer) und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten regelt.
Wir haben für Sie diese Einreisebestimmungen für EU-Mitgliedstaaten und ausgewählte Drittländer in einer interaktiven Europakarte zusammengestellt. Neben der neuen EU-Verordnung gilt es weitere nationale Bestimmungen zu beachten. Klicken Sie einfach auf das gewünschte Land. Vergessen Sie auch die Durchreiseländer nicht. Dann sehen Sie die betreffenden veterinärbehördlichen Vorschriften.
Für wen gelten diesen neuen EU-Reisebestimmungen?
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Zusätzliche Anforderungen sind beim gewerblichen Verbringen/ Handel zu beachten.
EU-Mitgliedstaaten (inkl. der neuen Beitrittsländer) sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Welche Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen:
- mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3. 7. 2011) markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen;
- eine gültige Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) entsprechend den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von der Tierärztin/dem Tierarzt in dem neuen EU-Heimtierausweis (aktuelle Infos unter www.bundestieraerztekammer.de) dokumentiert wird;
- den EU-Heimtierausweis mit sich führen
Bitte beachten Sie: Die deutsche Tollwut-Verordnung hat sich am 20. 12. 2005 geändert
(BGB 2005 Teil I Nr. 74). Danach besteht ein wirksamer Tollwut-Impfschutz bei Hunden und Katzen ab mindestens 21 Tagen nach Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten. Für die
Wiederholungsimpfungen gelten die Angaben des Herstellers.
Für Tiere, die jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten außer Großbritannien, Irland, Malta und Schweden) die Einreise gestatten, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass es mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen ist.
Wichtig: Neben der neuen EU-Verordnung, die v.a. die Tollwutimpfung und Kennzeichnung betrifft, gilt es jedoch weitere nationale Bestimmungen zu beachten.
Welche Besonderheiten gelten für Großbritannien, Malta, Irland und Schweden?
Heimtiere, die aus EU-Mitgliedsstaaten nach Großbritannien, Malta, Irland und Schweden einreisen, müssen
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- mit einem (ISO)-Mikrochip gekennzeichnet sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen. Tätowierung allein wird nicht anerkannt;
- den Tollwutschutz anhand einer Tollwut-Titerbestimmung mittels Blutprobe (mind. 0,5 I.E./ml) nachweisen (Liste zugelassener Labors). Schweden: Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutprobe muss mindestens 120 und darf höchstens 365 Tage betragen.
Großbritannien, Malta und Irland: Es werden 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung
und Blutprobe empfohlen und die Einreise ist frühestens 6 Monate nach Bestätigung des
Tollwut-Titers möglich.
Die Titerbestimmung braucht nur einmalig vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde.
- einen EU-Heimtierausweis mit sich führen, in dem das Ergebnis der Tollwut-Titerbestimmung dokumentiert wird.
Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nur dann in diese Staaten einreisen, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung erteilt. Darüber hinaus dürfen Großbritannien, Irland (PET Travel Scheme) und Schweden zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren weitergehende Anforderungen stellen. Weitere Infos dazu unter
Welche Labors sind für Tollwut-Titerbestimmungen ermächtigt?
(aktuelle Infos unter: www.europa.eu.int/eur-lex; ABL.Nr. L 71 v. 10. 3. 2004)
- Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, D-35392 Gießen, Tel. (06 41) 9 93 83 50;
- Eurovir Hygiene Institut, Im Biotechnologiepark TGZ 1, D-14943 Luckenwalde, Tel. (0 33 71) 68 12 69;
- Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstr. 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel. (0 89) 3 15 60-3 21;
- Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Sachsen-Anhalt, Außenstelle Stendal, Haferbreiter Weg 132 - 135, D-39576 Stendal, Tel. (0 39 31) 63 10;
- Staatliches Veterinäruntersuchungsamt, Zur Taubeneiche 10 - 12, D-59821 Arnsberg, Tel. (0 29 31) 80 90;
- Institut für Epidemiologie, Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Seestraße 55, D-16868 Wusterhausen, Tel. (03 39 79) 8 00;
- Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Zschopauer Str. 186, D-09126 Chemnitz, Tel. (03 41) 97 88-0.
- Vet Med Labor GmbH, Mörikestraße 28/3, D-71636 Ludwigsburg, Tel.: (0 18 02) 83 86 33, Fax: (0 71 41) 6 48 35 55
Welche Bestimmungen gelten für das Verbringen von Heimtieren aus Drittländern bzw. für die Wiedereinreise aus Drittländern nach Deutschland oder in EU-Mitgliedstaaten?
Für Heimtiere, die aus Drittländern wie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, dem Vatikan oder gelisteten Drittländern (http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/list_third_de.htm) nach Deutschland bzw. in EU-Mitgliedsstaaten (außer Großbritannien, Malta, Irland und Schweden) (wieder ein-)reisen, gelten die Bestimmungen wie für die EU-Mitgliedstaaten
Heimtiere, die aus nicht gelisteten Drittländern (z.B. Ägypten, Türkei, Marokko, Mexiko, Thailand, Tunesien) nach Deutschland bzw. in die EU-Mitgliedsstaaten (wieder ein-)reisen, müssen:
- eine Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) und
- eine Titerbestimmung (mind. 0,5 I.E./ml) mindestens 30 Tage nach Impfung und drei Monate vor der Verbringung aufweisen. Die einmalige Titerbestimmung ist ausreichend, wenn das Tier nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig geimpft wurde.
Achtung: Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der EU-Heimtierausweis für die Wiedereinfuhr nach Deutschland bzw. in EU-Länder vorgeschrieben.
Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass und wo kann man ihn bekommen?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten (bzw. nach einem Aufenthalt in Nicht-EU-Länder in die EU wieder ein-) reisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben "Internationalen Impfpass" verwenden.
Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der EU-Heimtierausweis für die Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben. Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden, welche auch Kennzeichnung des Tieres sowie die Tollwutimpfung durchführt.
Reisevorbereitungen
Lassen Sie Ihr Tier kennzeichnen und registrieren. Durch Speicherung und Kennung mit Angaben zum Tier und Ihrer Anschrift in einem Haustierregister kann das Tier jederzeit identifiziert werden. Zur Kennzeichnung Ihres Tieres steht ein modernes System zur Verfügung. Die elektronische Markierung mit INDEXEL.
Überprüfen Sie, ob Ihr Hund oder Ihre Katze den korrekten Impfpass (z.B. EU-Heimtierpass) besitzt sowie die Gültigkeit und Aktualität der Eintragungen. Für manche Länder ist eine Bestätigung des Tollwut-Impfschutzes durch eine Blutuntersuchung mit einer Vorlaufzeit von über einem ½ Jahr erforderlich. Suchen Sie daher rechtzeitig Ihre Tierärztin/ Ihren Tierarzt auf!
Wichtige allgemeine Hinweise für die Reise
Ein Urlaub mit Hund oder Katze will gut geplant sein. Erfreulich, dass es im In- und Ausland viele tierfreundliche Hotels, Restaurants und Campingplätze gibt, in denen Vierbeiner akzeptiert werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob Tiere in der Urlaubsunterkunft erwünscht sind.
Zum Reisegepäck gehören natürlich auch Futter- und Trinknapf. Der Trinknapf sollte zusammen mit einer Flasche Wasser griffbereit verstaut sein. Natürlich dürfen auch Geräte zur Fellpflege und Leine nicht fehlen.
Wenn Sie Ihren Urlaubsaufenthalt in Deutschland planen, sollten Sie Folgendes wissen: Laut Hundeverordnung gelten unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte informieren Sie sich dahingehend vor Ihrem Reiseantritt (- dabei auch an den Halt auf den Rastplätzen denken!). Es empfiehlt sich daher, auf jeden Fall Maulkorb und Leine mitzunehmen. (Für weitere Informationen zu den Bestimmungen verschiedener Bundesländern klicken Sie bitte hier.
Eine kleine Reiseapotheke sollte auch für den Vierbeiner nicht vergessen werden. Nützlich sind dabei Mittel gegen Durchfall und Parasiten, zur Wundbehandlung sowie eine Pinzette zum Entfernen von Dornen. Zur Floh- und Zeckenbekämpfung steht z.B. das Ektoparasitikum FRONTLINE zur Verfügung. Ihre Tierärztin/ Ihr Tierarzt stellt Ihnen das Notwendige gerne zusammen.
Wenn Sie mit dem Zug verreisen wollen, gibt es Informationen für Sie auf den Seiten der Bahn unter http://www.bahn.de/p/view/preise/basisangebote/hunde.shtml. Denken Sie auch an regelmäßige Stopps, damit Ihr Reisebegleiter sein Geschäft erledigen kann.
Sind Fahrten mit dem Schiff, der Autofähre oder dem Flugzeug geplant, ist es erforderlich, sich vor Reiseantritt über die Beförderungsbedingungen zu informieren. Manche Fluggesellschaften schreiben die Beförderung von Hunden und Katzen in Transportboxen vor. Kleine Hunde und Katzen, meist bis 5 Kilogramm (inklusive wasserdichtem Transportbehältnis), gelten in der Regel als Handgepäck. Größere Hunde werden in einer Transport-Box im klimatisierten Frachtraum untergebracht.
Im Auto sollte Ihr Hund möglichst immer ganz hinten sitzen, getrennt durch ein stabiles Trenngitter oder im Fußbereich des Beifahrersitzes. Katzen kann man im angeschnallten Korb auf dem Rücksitz unterbringen. Lassen Sie Ihren Wagen nicht in der prallen Sonne stehen, da Tiere hohe Temperaturen nicht aushalten können. Ein teilweise geöffnetes Fenster bietet im Hochsommer nicht immer eine ausreichende Luftzirkulation. Leinen Sie den Hund im Auto nicht an.
Wenn Ihr Hund/Ihre Katze bei Fahrten mit dem Auto dazu neigen sollte ängstlich oder nervös zu sein, kann es im Interesse des Tieres notwendig werden, ihm im Vorfeld ein leichtes Beruhigungsmittel zu verabreichen. Fragen Sie dazu Ihren Tierarzt/Ihre Tierärztin. Er wird Ihnen möglicherweise empfehlen, das Präparat einige Zeit vor Reiseantritt bei Ihrem Tier auszuprobieren. Neigt Ihr Hund zu Übelkeit, das letzte Mal 12 Stunden vor Reiseantritt füttern! Bei längeren Reisen unterwegs in den Pausen nur kleine Portionen anbieten.
Gerade, wenn man mit dem Auto reist, ist es eventuell möglich, das gewohnte Futter Ihres Reisebegleiters für die Zeit der Ferien mitzunehmen. So umgehen Sie mögliche Unannehmlichkeiten, die mit einer Futterumstellung verbunden sein können. Wenn Sie dennoch auf das Futter vor Ort angewiesen sein sollten, gestalten Sie wenn möglich die Umstellung schrittweise. Wenn Ihr Vierbeiner trotz aller Maßnahmen sein Futter einmal nicht auffressen sollte, kann das an den veränderten Klimabedingungen liegen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, solange er nicht an Gewicht verliert. Entsorgen Sie aber übrig gelassenes Futter, da es bei Wärme schnell verderben kann.
Auf Rastplätzen an der Autobahn beispielsweise sehen Sie gelegentlich ‚Versorgungsstationen’ für Hunde. Ein netter Service, doch lassen Sie Ihren Hund nicht aus den Gemeinschaftsnäpfen fressen oder trinken. Wenn Sie das eigene Tierfutter und frisches Wasser in einer Flasche zusammen mit eigenen Näpfen dabei haben, umgehen Sie die bestehende Ansteckungsgefahr.
Auch wird sich Ihr Hund erleichtern müssen. Eingesteckte Kottüten helfen die Plätze, auf denen viele Menschen und Hunde zusammen kommen, sauber zu halten.
Generell gilt: Seien Sie aufmerksam! Beobachten Sie Ihren Hund/Ihre Katze während der Fahrt. Gönnen Sie ihm/ihr regelmäßige Pipi-Pausen mit Auslauf und Ruhe an schattigen Plätzen und der Möglichkeit zu trinken. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Überhitzungen kommen sollte, müssen Sie wissen, wie sie reagieren sollten. Erste Anzeichen sind Unruhe, Taumeln, Abgeschlagenheit. Bieten Sie Ihrem Hund jetzt umgehend Kühle und frisches Wasser! Sie müssen jedoch sofort einen Tierarzt aufsuchen, wenn Sie Krämpfe, Atemnot oder gar Bewusstlosigkeit beobachten. Als Erste-Hilfe-Maßnahme sollten Sie Ihren Vierbeiner mit einem kühlenden feuchten Laken abdecken, das Sie erneuern sollten, sobald es sich erwärmt hat, bis Sie beim Tierarzt angekommen sind.
Wir wünschen schöne Urlaubstage!
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