|
zurück

Zur interaktiven Europakarte mit Reisebestimmungen der einzelnen Länder
zurück zum Seitenanfang
Mit Hund und Katze auf Reisen
Diese Reiseinformation gibt Auskunft über das Reisen mit Hunden und Katzen in EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Staaten.
Diese Regelungen können sich aufgrund seuchenpolitischer Entwicklungen jederzeit ändern. Mit Rücksicht darauf kann auf die Angaben keine Gewähr übernommen werden!
Hinsichtlich Änderungen der Bestimmungen sowie Auskünfte über die Länder, die nicht aufgelistet sind, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Botschaften, Konsulate oder Reisveranstalter.

Wir haben für Sie diese Einreisebestimmungen für EU-Mitgliedstaaten und ausgewählte Drittländer in einer interaktiven Europakarte zusammengestellt. Neben der neuen EU-Verordnung gilt es weitere nationale Bestimmungen zu beachten. Klicken Sie einfach auf das gewünschte Land. Vergessen Sie auch die Durchreiseländer nicht. Dann sehen Sie die betreffenden veterinärbehördlichen Vorschriften.
zurück zum Seitenanfang
Für wen gelten diesen neuen EU-Reisebestimmungen?
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Zusätzliche Anforderungen sind beim gewerblichen Verbringen/ Handel zu beachten.
EU-Mitgliedstaaten (inkl. der neuen Beitrittsländer) sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
zurück zum Seitenanfang
Welche Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen:
- mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3. 7. 2011) markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen;
- eine gültige Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) entsprechend den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von der Tierärztin/dem Tierarzt in dem neuen EU-Heimtierausweis (aktuelle Infos unter www.bundestieraerztekammer.de) dokumentiert wird;
- den EU-Heimtierausweis mit sich führen
Bitte beachten Sie: Die deutsche Tollwut-Verordnung hat sich am 20. 12. 2005 geändert (BGB 2005 Teil I Nr. 74). Danach besteht ein wirksamer Tollwut-Impfschutz bei Hunden und Katzen ab mindestens 21 Tagen nach Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten. Für die Wiederholungsimpfungen gelten die Angaben des Herstellers.
Für Tiere, die jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten außer Großbritannien, Irland, Malta und Schweden) die Einreise gestatten, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass es mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen ist.
Wichtig: Neben der neuen EU-Verordnung, die v.a. die Tollwutimpfung und Kennzeichnung betrifft, gilt es jedoch weitere nationale Bestimmungen zu beachten.
zurück zum Seitenanfang
Welche Besonderheiten gelten für Großbritannien, Malta, Irland und Schweden?
Genaue Informationen für die einzelnen Länder entnehmen Sie bitte der interaktiven Landkarte.
zurück zum Seitenanfang
Welche Labors sind für Tollwut-Titerbestimmungen ermächtigt?
(aktuelle Infos unter: www.europa.eu.int/eur-lex; ABL.Nr. L 71 v. 10. 3. 2004)
- Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, D-35392 Gießen, Tel. (06 41) 9 93 83 50;
- Eurovir Hygiene Institut, Im Biotechnologiepark TGZ 1, D-14943 Luckenwalde, Tel. (0 33 71) 68 12 69;
- Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstr. 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel. (0 89) 3 15 60-3 21;
- Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Sachsen-Anhalt, Außenstelle Stendal, Haferbreiter Weg 132 - 135, D-39576 Stendal, Tel. (0 39 31) 63 10;
- Staatliches Veterinäruntersuchungsamt, Zur Taubeneiche 10 - 12, D-59821 Arnsberg, Tel. (0 29 31) 80 90;
- Institut für Epidemiologie, Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Seestraße 55, D-16868 Wusterhausen, Tel. (03 39 79) 8 00;
- Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Zschopauer Str. 186, D-09126 Chemnitz, Tel. (03 41) 97 88-0.
- Vet Med Labor GmbH, Mörikestraße 28/3, D-71636 Ludwigsburg, Tel.: (0 18 02) 83 86 33, Fax: (0 71 41) 6 48 35 55
zurück zum Seitenanfang
Welche Bestimmungen gelten für das Verbringen von Heimtieren aus Drittländern bzw. für die Wiedereinreise aus Drittländern nach Deutschland oder in EU-Mitgliedstaaten?
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil B, Sektion 2)
Andorra, Schweiz, Kroatien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikan-Stadt
Wichtig:
In diesen Ländern entspricht der Tollwut-Status der EU. Daher gelten bei der Rückreise aus diesen Ländern nach Deutschland die allgemeinen EU-Bestimmungen (Kennzeichnung, Tollwutimpfung, Heimtierausweis).
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil C)
Für die Einreise in diese Länder gelten die ländereigenen Bestimmungen (s. Botschaften, Konsulate).
Wichtig:
für die Rückreise in die EU aus diesen Ländern müssen die EU-Bestimmungen erfüllt sein. Wird ein Tier in die EU eingeführt und stammt aus einem Drittland muss die folgende Veterinärbescheinigung vorliegen:
Veterinärbescheinigung lt. EG 2004/834, folgender Link im Internet:
Veterinärbescheinigung
Um in diese Liste aufgenommen zu werden, hat ein Drittland einen Nachweis über seinen Tollwutstatus zu erbringen sowie nachzuweisen, dass es bestimmte Bedingungen in Bezug auf Meldung, Überwachung, Veterinärdienste, Verhütung und Kontrolle der Tollwut sowie das Inverkehrbringen von Impfstoffen erfüllt . Diese Liste wird daher laufend aktualisiert. Z. Zt. sind folgende Länder gelistet (ohne Gewähr!):
| Aszension |
Chile |
Neukaledonien |
Vanuatu |
| Argentinien |
Fiji |
Neuseeland |
Wallis und Futuna |
| Arabische Emirate |
Falkland Inseln |
Franz.-Polynesien |
Mayotte |
| Antigua und Barbuda |
|
Russische Föderation |
Malaysia |
| Antillen |
Jamaika |
St. Pierre und Miquelon |
|
| Australien |
Japan |
Singapur |
|
| Aruba |
St. Kitts und Nevis |
St. Helena St. Vincent |
|
| Barbados |
Kaimaninseln |
Taiwan |
|
| Belarus |
Montserrat |
Trinidad und Tobago |
|
| Bosninen und Herzegowina |
Mauritius |
USA |
|
| Canada |
Mexiko |
Grenadien |
|
Nicht gelistete Drittländer:
Dazu zählen alle Länder, die nicht in den obigen Listen geführt werden aufgrund ihres unklaren Tollwutstatus.
Darunter sind auch viele Urlaubsländer. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie überlegen, Tiere aus diesen Urlaubsländern nach Deutschland mitzunehmen! Zu den nicht gelisteten Drittländern zählen
z.B. Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten
Die Einreisebestimmungen sind bei den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten zu erfragen.
Wichtig für die Wiedereinreise in die EU:
Zu den EU- Bestimmungen ist eine Tollwut-Titerbestimmung durchgeführt in einem EU-zugelassenen Labor (s. Liste), nachzuweisen (mind. 0,5 IU/ml liegen). Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung genommen werden. Danach schließt sich eine
3-monatige Wartezeit an.
Diese Wartefrist entfällt, wenn die Blutprobe in der EU vor Reiseantritt durchgeführt wurde, und das positive Ergebnis im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist.
Wird ein Tier in die EU eingeführt und stammt aus einem Drittland muss die folgende Veterinärbescheinigung vorliegen:
Veterinärbescheinigung lt. EG 2004/834, folgender Link im Internet:
Veterinärbescheinigung
zurück zum Seitenanfang
Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass und wo kann man ihn bekommen?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten (bzw. nach einem Aufenthalt in Nicht-EU-Länder in die EU wieder ein-) reisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben "Internationalen Impfpass" verwenden.
Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der EU-Heimtierausweis für die Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben. Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden, welche auch Kennzeichnung des Tieres sowie die Tollwutimpfung durchführt.
zurück zum Seitenanfang
Reisevorbereitungen
Lassen Sie Ihr Tier kennzeichnen und registrieren. Durch Speicherung und Kennung mit Angaben zum Tier und Ihrer Anschrift in einem Haustierregister kann das Tier jederzeit identifiziert werden. Zur Kennzeichnung Ihres Tieres steht ein modernes System zur Verfügung. Die elektronische Markierung mit INDEXEL.
Überprüfen Sie, ob Ihr Hund oder Ihre Katze den korrekten Impfpass (z.B. EU-Heimtierpass) besitzt sowie die Gültigkeit und Aktualität der Eintragungen. Für manche Länder ist eine Bestätigung des Tollwut-Impfschutzes durch eine Blutuntersuchung mit einer Vorlaufzeit von über einem ½ Jahr erforderlich. Suchen Sie daher rechtzeitig Ihre Tierärztin/ Ihren Tierarzt auf!
zurück zum Seitenanfang
Wichtige allgemeine Hinweise für die Reise
Ein Urlaub mit Hund oder Katze will gut geplant sein. Erfreulich, dass es im In- und Ausland viele tierfreundliche Hotels, Restaurants und Campingplätze gibt, in denen Vierbeiner akzeptiert werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob Tiere in der Urlaubsunterkunft erwünscht sind.
Reisecheckliste zum Download
Zum Reisegepäck gehören natürlich auch Futter- und Trinknapf. Der Trinknapf sollte zusammen mit einer Flasche Wasser griffbereit verstaut sein. Natürlich dürfen auch Geräte zur Fellpflege und Leine nicht fehlen.
Wenn Sie Ihren Urlaubsaufenthalt in Deutschland planen, sollten Sie Folgendes wissen: Laut Hundeverordnung gelten unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte informieren Sie sich dahingehend vor Ihrem Reiseantritt (- dabei auch an den Halt auf den Rastplätzen denken!). Es empfiehlt sich daher, auf jeden Fall Maulkorb und Leine mitzunehmen. (Für weitere Informationen zu den Bestimmungen verschiedener Bundesländern klicken Sie bitte hier.
Eine kleine Reiseapotheke sollte auch für den Vierbeiner nicht vergessen werden. Nützlich sind dabei Mittel gegen Durchfall und Parasiten, zur Wundbehandlung sowie eine Pinzette zum Entfernen von Dornen. Zur Floh- und Zeckenbekämpfung steht z.B. das Ektoparasitikum FRONTLINE zur Verfügung. Ihre Tierärztin/ Ihr Tierarzt stellt Ihnen das Notwendige gerne zusammen.
Wenn Sie mit dem Zug verreisen wollen, gibt es Informationen für Sie auf den Seiten der Bahn unter. Denken Sie auch an regelmäßige Stopps, damit Ihr Reisebegleiter sein Geschäft erledigen kann.
Sind Fahrten mit dem Schiff, der Autofähre oder dem Flugzeug geplant, ist es erforderlich, sich vor Reiseantritt über die Beförderungsbedingungen zu informieren. Manche Fluggesellschaften schreiben die Beförderung von Hunden und Katzen in Transportboxen vor. Kleine Hunde und Katzen, meist bis 5 Kilogramm (inklusive wasserdichtem Transportbehältnis), gelten in der Regel als Handgepäck. Größere Hunde werden in einer Transport-Box im klimatisierten Frachtraum untergebracht.
Im Auto sollte Ihr Hund möglichst immer ganz hinten sitzen, getrennt durch ein stabiles Trenngitter oder im Fußbereich des Beifahrersitzes. Katzen kann man im angeschnallten Korb auf dem Rücksitz unterbringen. Lassen Sie Ihren Wagen nicht in der prallen Sonne stehen, da Tiere hohe Temperaturen nicht aushalten können. Ein teilweise geöffnetes Fenster bietet im Hochsommer nicht immer eine ausreichende Luftzirkulation. Leinen Sie den Hund im Auto nicht an.
Wenn Ihr Hund/Ihre Katze bei Fahrten mit dem Auto dazu neigen sollte ängstlich oder nervös zu sein, kann es im Interesse des Tieres notwendig werden, ihm im Vorfeld ein leichtes Beruhigungsmittel zu verabreichen. Fragen Sie dazu Ihren Tierarzt/Ihre Tierärztin. Er wird Ihnen möglicherweise empfehlen, das Präparat einige Zeit vor Reiseantritt bei Ihrem Tier auszuprobieren. Neigt Ihr Hund zu Übelkeit, das letzte Mal 12 Stunden vor Reiseantritt füttern! Bei längeren Reisen unterwegs in den Pausen nur kleine Portionen anbieten.
Gerade, wenn man mit dem Auto reist, ist es eventuell möglich, das gewohnte Futter Ihres Reisebegleiters für die Zeit der Ferien mitzunehmen. So umgehen Sie mögliche Unannehmlichkeiten, die mit einer Futterumstellung verbunden sein können. Wenn Sie dennoch auf das Futter vor Ort angewiesen sein sollten, gestalten Sie wenn möglich die Umstellung schrittweise. Wenn Ihr Vierbeiner trotz aller Maßnahmen sein Futter einmal nicht auffressen sollte, kann das an den veränderten Klimabedingungen liegen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, solange er nicht an Gewicht verliert. Entsorgen Sie aber übrig gelassenes Futter, da es bei Wärme schnell verderben kann.
Auf Rastplätzen an der Autobahn beispielsweise sehen Sie gelegentlich ‚Versorgungsstationen' für Hunde. Ein netter Service, doch lassen Sie Ihren Hund nicht aus den Gemeinschaftsnäpfen fressen oder trinken. Wenn Sie das eigene Tierfutter und frisches Wasser in einer Flasche zusammen mit eigenen Näpfen dabei haben, umgehen Sie die bestehende Ansteckungsgefahr. Auch wird sich Ihr Hund erleichtern müssen. Eingesteckte Kottüten helfen die Plätze, auf denen viele Menschen und Hunde zusammen kommen, sauber zu halten.
Generell gilt: Seien Sie aufmerksam! Beobachten Sie Ihren Hund/Ihre Katze während der Fahrt. Gönnen Sie ihm/ihr regelmäßige Pipi-Pausen mit Auslauf und Ruhe an schattigen Plätzen und der Möglichkeit zu trinken. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Überhitzungen kommen sollte, müssen Sie wissen, wie sie reagieren sollten. Erste Anzeichen sind Unruhe, Taumeln, Abgeschlagenheit. Bieten Sie Ihrem Hund jetzt umgehend Kühle und frisches Wasser! Sie müssen jedoch sofort einen Tierarzt aufsuchen, wenn Sie Krämpfe, Atemnot oder gar Bewusstlosigkeit beobachten. Als Erste-Hilfe-Maßnahme sollten Sie Ihren Vierbeiner mit einem kühlenden feuchten Laken abdecken, das Sie erneuern sollten, sobald es sich erwärmt hat, bis Sie beim Tierarzt angekommen sind.
Wir wünschen schöne Urlaubstage!
zurück zum Seitenanfang
|