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Wie steht es mit der Tollwut? Ist sie wirklich so gefährlich?
Leider ja, weil für diese tödliche Viruskrankheit eine große Zahl von Tierarten, aber auch der Mensch empfänglich ist.
Die Infektionskette geht vom Fuchs aus, der anderes Wild und Haustiere ansteckt. Tollwütige Tiere können auch den Menschen infizieren.
Die Ansteckung erfolgt durch Biss, wobei virushaltiger Speichel in die Bisswunde eindringt. Nach dem Eindringen siedelt sich das Virus über das Nervengewebe im Gehirn an und löst dann die der Tollwut eigenen Erscheinungen aus. Beim Hund treten die ersten Anzeichen der Krankheit im Allgemeinen 20 bis 60 Tage nach der Ansteckung auf. Es zeigen sich verändertes Verhalten, Unruhe, Scheu, Speichelfluss, heiseres Bellen, Beißwut, zunehmende Lähmung und Tod. Häufig ist das Krankheitsbild aber auch von der sogenannten "Stillen Wut" geprägt. Dabei fehlt in der Regel der Angriffstrieb. Die Hunde sitzen teilnahmslos, mit traurigem Blick herum, verkriechen sich und verenden ebenfalls unter fortschreitenden Lähmungserscheinungen. Oft ist das Krankheitsbild verwirrend, und erst später kommt der Verdacht auf Tollwut.
Schutz bietet die vorbeugende Impfung. Die Infektionskette der Tollwut wird durch die Schutzimpfung der Haustiere unterbrochen. Sie dient mittelbar daher auch dem Schutz des Menschen.
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Wegen der Gefährlichkeit der Tollwut hat der Gesetzgeber besondere Maßnahmen angeordnet:
An Tollwut erkrankte Tiere müssen getötet werden. Für Hunde gilt dies bereits, wenn sie mit wutkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
Wenn der Hund nachweislich schutzgeimpft ist, besteht für ihn keine Tötungspflicht. In der Regel wird er nur nachgeimpft und eine gewisse Zeit unter Beobachtung gestellt. Die Schutzimpfung ist gültig (Nachweis Impfpass), wenn sie mindestens vier Wochen und längstens ein Jahr zurückliegt.
Und noch ein Hinweis: Eine Schutzbehandlung, d. h. Impfung im Falle des Ansteckungsverdachtes, wird nur beim Menschen vorgenommen und ist bei Infektionsverdacht dringend angezeigt. In einem solchen Falle - z. B. bei Kontakt mit seuchenverdächtigen oder an Tollwut erkrankten Tieren, bei Verletzungen, die durch Tiere verursacht wurden (Biss- und Kratzwunden) - sollten Sie sofort Ihren Hausarzt bzw. das Gesundheitsamt aufsuchen und den Vorfall dem nächstgelegenen Veterinäramt zur Kenntnis geben, damit Ihnen rasch Rat und Hilfe zuteil werden. Im Übrigen können auch Menschen vorbeugend gegen Tollwut geimpft werden.
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