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Übersicht
Der Katze zuliebe – Schutzimpfung gegen ansteckende Krankheiten
Das vergnügte Spiel einer Katze zu beobachten ist immer wieder eine helle Freude. Selbst mitzuerleben, wie anmutig, anschmiegsam und einfallsreich diese Geschöpfe sind, das bildet eine herzliche Zuneigung aus und macht die Fürsorge durch den Menschen zu einer gern geübten Pflicht.
Katzen zeigen Wohlbefinden, wenn entsprechende Haltungsbedingungen, richtige Ernährung, Pflege und Zuneigung ihre natürlichen Bedürfnisse befriedigen. Fürsorge ist auch Gesundheitsvorsorge und daher eng mit dem Schutz vor Krankheit verbunden.
Von früher Jugend an ist die Katze verschiedenen Infektionskrankheiten schutzlos ausgesetzt. Nur die vorbeugende Impfung bewahrt Katzen vor dieser Gefährdung.
Zunächst werden folgende wichtige Infektionskrankheiten der Katze vorgestellt, gegen die eine Schutzimpfung möglich ist.
- Katzenseuche
- Katzenschnupfen
- FeLV-Infektion (Katzenleukose)
- Tollwut
Katzenseuche was bedeutet das?
Die Katzenseuche, auch Panleukopenie genannt, ist eine hochansteckende und weit verbreitete Viruskrankheit. Katzen aller Altersstufen können erkranken, vorwiegend jedoch Jungkatzen.
Das Panleukopenievirus wird von infizierten, erkrankten aber auch von genesenen Tieren mit allen Ausscheidungen (Kot, Harn, Speichel, Nasenausfluss) verbreitet.
Auch gesund erscheinende Katzen können Virusausscheider sein.
Durch seine große Widerstandsfähigkeit kann der Krankheitserreger in der Umwelt viele Monate ansteckungsfähig bleiben und stellt somit eine ständige Bedrohung für alle ungeimpften Tiere dar. Die Ansteckung erfolgt meist durch direkten Kontakt. Sie findet aber auch indirekt über Schuhwerk, Kleidung und Gegenstände statt. Deshalb sind ungeimpfte Tiere, die nur in der Wohnung gehalten werden, gleichfalls gefährdet.
Nach einer Inkubationszeit von 4 bis 12 Tagen - das ist die Zeit zwischen Ansteckung und ersten Krankheitserscheinungen - verweigern die Tiere das Futter, zeigen Mattigkeit und Erbrechen.
Daneben tritt hohes Fieber auf und die Tiere haben Durst. Später stellt sich auch Durchfall ein, der zu rascher Austrocknung durch starken Flüssigkeitsverlust führt.
Während des Krankheitsverlaufes kommt es durch rapiden und starken Abfall der Zahl weißer Blutkörperchen zu einer Verminderung der Abwehrfunktion des Organismus. Dieses natürlichen Schutzapparates beraubt, können sich auch andere Erreger im Körper ungehindert vermehren und Anlass zu weiteren Komplikationen sein.
Eine erfolgreiche Behandlung ist im fortgeschrittenen Krankheitsstadium kaum mehr möglich. Sie ist allgemein recht schwierig und zielt darauf ab, die Entkräftung aufzuhalten, den Flüssigkeitsverlust zu ersetzen und die Störungen im Magen-Darm-Trakt zu bekämpfen.
Der einzige sichere Schutz vor Erkrankung kann deshalb nur die vorbeugende Schutzimpfung sein.
Was versteht man unter Katzenschnupfen?
Die Bezeichnung „Katzenschnupfen“ ist im Grunde irreführend, denn meist handelt es sich bei dieser Infektionskrankheit um keinen harmlosen Schnupfen, sondern um eine schwerwiegende, manchmal sogar lebensbedrohliche Infektion. Der Begriff „Katzenschnupfen“ hat sich jedoch eingebürgert und wird daher nachfolgend verwendet. Katzenschnupfen wird in der Hauptsache durch drei Erreger (Herpes- und Caliciviren sowie sog. Chlamydien) hervorgerufen.
Ebenso wie bei der Katzenseuche können Tiere jeden Alters erkranken. Junge Katzen sind jedoch besonders anfällig.
Kranke Tiere scheiden Schnupfenerreger hauptsächlich über Nase, Augen und mit dem Speichel aus. Das gilt auch für genesene, äußerlich gesund erscheinende Tiere, die oft lebenslang infiziert und potentielle Ausscheider sind. Die Ansteckung erfolgt durch direkten Kontakt, Erreger können aber auch durch Gegenstände eingeschleppt werden.
Die Inkubationszeit von 1 bis 4 Tagen ist sehr kurz. Faktoren, die zur Verminderung der Widerstandsfähigkeit führen (Erkältung, Futterumstellung, Wechsel der Umgebung u. a.), spielen beim Krankheitsausbruch oftmals eine bedeutende Rolle. Die Tiere bekommen Fieber, niesen häufig, haben verklebte Augen und Nasenlöcher mit wässrigem, später eitrigem Ausfluss. Speichelfluss, Abgeschlagenheit und Futterverweigerung werden gleichfalls beobachtet.
Bei ungünstigem Krankheitsverlauf kann es auch zu Geschwüren in der Mundhöhle und an der Hornhaut des Auges sowie zur Lungenentzündung kommen. Selbst wenn eine Genesung erfolgt – oft genug mündet die Erkrankung in ein unheilbar chronisches Stadium – bleiben häufig Spätschäden (Erblindung, Schweratmigkeit u.a.) zurück.
Die Behandlung erkrankter Tiere ist grundsätzlich schwierig und erstreckt sich oft über einen mehrwöchigen Zeitraum. Dabei hängt der Erfolg von einer aufwendigen Behandlung ab, die im Gegensatz zur vorbeugenden Schutzimpfung immer kostspielig ist.
Was ist zur FeLV-Infektion (Katzenleukose) zu sagen?
Die früher landläufig als Katzenleukose bezeichnete Infektion wird heute nach ihrem Erreger, dem felinen Leukämie-Virus, als FeLV-Infektion benannt.
Den Erreger scheiden nicht nur kranke, sondern auch äußerlich gesund erscheinende Katzen aus, vor allem mit dem Speichel. Zur Ansteckung kommt es, wenn Katzen engen Körperkontakt haben und sich belecken. Besonders sind Tiere gefährdet, die Gelegenheit haben, mit fremden Artgenossen Fühlung aufzunehmen (Auslauf, Mehrkatzenhaushalte mit Zugängen usw.)
Nach der Ansteckung kann es Jahre dauern, bis Krankheitserscheinungen auftreten. Das Krankheitsbild ist sehr vielfältig. Die eigentliche Leukose – durch bösartige Tumoren verschiedener Organe und Veränderungen des Blutbildes (Leukämie) gekennzeichnet – ist nur ein kleiner Ausschnitt des möglichen Krankheitsspektrums.
Chronische Gesundheitsstörungen, unerklärlicher Gewichtsverlust, dauernde Abgeschlagenheit, nicht heilende Zahnfleischentzündungen und Verdauungsstörungen sind Folge der durch die FeLV-Infektion verursachten Schwächung der Abwehrkraft.
Jede unklare, verschleppte Erkrankung ist verdächtig bezüglich einer FeLV-Infektion, besonders, wenn sie schlecht oder gar nicht auf eine Behandlung anspricht. Hier schafft ein Bluttest Sicherheit, den die Tierärztin/der Tierarzt in der Praxis durchführen kann.
Die FeLV-Infektionskrankheit ist unheilbar. Die sicherste Vorbeuge besteht in der Schutzimpfung.
Wie verhält es sich mit der Tollwut?
Die Tollwut ist nahezu weltweit verbreitet. Sie kommt nicht nur in den meisten Ländern Europas vor, sondern auch in anderen Kontinenten.
Die Infektionskette der Tollwut geht in Deutschland vom Fuchs aus. Er steckt seine eigenen Artgenossen, andere Wildtiere und Haustiere an. Der Mensch kann das Endglied der Ansteckungskette sein. Er ist durch seine Haustiere gefährdet sofern diese Tiere nicht selbst durch Impfungen geschätzt sind. Nicht nur in Waldgebieten oder auf dem offenen Land (Viehweiden) tritt die Tollwut auf. Tollwütige Wildtiere zeigen keine Scheu vor Menschen und deren Ansiedlungen.
Die Ansteckung erfolgt durch Biss eines tollwütigen Tieres, wobei virushaltiger Speichel in die Bisswunde eindringt. Eine Ansteckung mit infektiösem Speichel ist auch über andere, kleinste Verletzungen und sogar Schleimhäute (Auge, Mund) möglich. Nach der Ansteckung siedelt sich das Virus über das Nervengewebe im Gehirn an und verursacht dann die der Tollwut eigenen Erscheinungen. Bei Katzen treten die ersten Anzeichen der Krankheit im Allgemeinen 14 bis 30 Tage nach der Infektion auf, jedoch werden kürzere aber auch wesentlich längere Inkubationszeiten beobachtet. Die Tiere zeigen u.a. Verhaltensstörungen, Unruhe, Scheu, Schreckhaftigkeit, klägliches Miauen und Speichelfluss. Es kann zu Angriffen selbst auf vertraute Personen mit Beiss- und Kratzwut kommen. Häufig fehlt der Angriffstrieb, was dem Krankheitsbild der „stillen Wut“ entspricht. Der Tod tritt unter zunehmender Lähmung meist nach wenigen Tagen ein. Oft sind die Krankheitserscheinungen verwirrend und erst später kommt der Verdacht auf Tollwut.
Schutz bietet die vorbeugende Impfung. Die Infektionskette der Tollwut wird durch die Schutzimpfung der Haustiere unterbrochen. Sie dienst mittelbar daher auch dem Schutz des Menschen.
Mehr zu Tollwut
Wegen der Gefährlichkeit der Tollwut hat der Gesetzgeber besondere Maßnahmen angeordnet:
An Tollwut erkrankte Tiere müssen getötet werden. Für Katzen gilt dies bereits, wenn sie mit wutkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
Wenn die Katze nachweislich schutzgeimpft ist, besteht keine Tötungspflicht. In der Regel wird sie nur nachgeimpft und eine gewisse Zeit unter Beobachtung gestellt.
Die Schutzimpfung ist gültig (Nachweis Impfpass), wenn sie mindestens vier Wochen und längstens ein Jahr zurückliegt.
Daraus ergibt sich ganz eindeutig die gesetzliche Besserstellung von gegen Tollwut schutzgeimpften Katzen gegenüber ungeimpften Tieren. Um einen andauernden, ununterbrochenen Impfschutz zu erreichen, müssen deshalb regelmäßig Wiederholungsimpfungen im Abstand von einem Jahr erfolgen. Und noch ein Hinweis: Eine Schutzbehandlung, d. h. Impfung im Falle des Ansteckungsverdachtes, ist bei Tieren nicht möglich und verboten. Sie wird nur beim Menschen vorgenommen und ist bei Infektionsverdacht dringend angezeigt. In einem solchen Falle - z. B. bei Kontakt mit seuchenverdächtigen oder an Tollwut erkrankten Tieren, bei Verletzungen, die durch Tiere verursacht wurden (Biss- und Kratzwunden) - sollten Sie sofort Ihren Hausarzt bzw. das Gesundheitsamt aufsuchen und den Vorfall dem nächstgelegenen Veterinäramt zur Kenntnis geben, damit Ihnen rasch Rat und Hilfe zuteil werden. Im Übrigen können auch Menschen vorbeugend gegen Tollwut geimpft werden.
Sind Schutzimpfungen zuverlässig?
Dies kann grundsätzlich bejaht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Katze muss zum Zeitpunkt der Impfung vollwertig ernährt und gesund sein. Ein geschwächter, kranker Organismus bildet keine oder nur eine ungenügende Immunität aus. Ferner muss die Katze frei von äußeren und inneren Parasiten sein. Eine Entwurmung ist in der Regel notwendig.
Beim Impfverfahren wird zwischen
- Grundimmunisierung und
- Wiederholungsimpfungen
unterschieden. Grundimmunisierung bedeutet den erstmaligen Aufbau eines Impfschutzes und besteht in der Regel aus Erst- und Zweitimpfung, die in einem Abstand von ca. 3 bis 4 Wochen (Impftermine) erfolgen müssen. Die Schutzwirkung ist zeitlich begrenzt und im Einzelnen unterschiedlich lang. Daher müssen Wiederholungsimpfungen regelmäßig und in bestimmten Abständen vorgenommen werden. Dies ist unbedingt notwendig, um einen andauernden Impfschutz zu erreichen.
Für die Impfung stehen moderne Impfstoffe zur Verfügung, die in kleiner Dosis eine maximale Schutzwirkung haben. Meist werden Kombinations-Impfstoffe angewendet, so dass die Katze mit nur einer Injektion gleichzeitig gegen mehrere der beschriebenen Infektionskrankheiten geimpft werden kann.
Über den Impfplan einschließlich der zu verwendenden Impfstoffe entscheidet die Tierärztin/der Tierarzt. Sie/er wird außerdem die Seuchenlage – allgemein und örtlich – entsprechend berücksichtigen.
Zu welchem Zeitpunkt soll die Katze geimpft werden?
Dazu ist eine Vorbemerkung notwendig. Durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Erregern oder aufgrund von Impfungen bildet der Organismus Schutzstoffe, die sogenannten Antikörper. Diesen selbstaufgebauten Schutz nennt man aktive Immunität. Im Gegensatz dazu bedeutet passive Immunität, dass die Schutzstoffe von außen, beispielsweise mit der Muttermilch, zugeführt werden. Ein säugendes Kätzchen erhält also einen passiven Infektionsschutz, der jedoch im Allgemeinen zwischen der 6. und 12. Lebenswoche abgebaut wird. Es ist daher unbedingt ratsam, das Jungtier frühzeitig schutzimpfen zu lassen, um es nicht zunehmend der Gefahr einer Infektion auszusetzen.
Der Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist – wie schon erwähnt – an die Grundimmunisierung gebunden. Diese sollte am besten ab der 8. Lebenswoche mit der Erstimpfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und FeLV-Infektion beginnen. Wegen der eventuell noch vorhandenen, vom Muttertier erworbenen Schutzstoffe muss in der 12. Lebenswoche die Zweitimpfung vorgenommen werden. Erst dadurch wird ein vollwertiger Impfschutz erreicht.
Die Grundimmunisierung gegen Tollwut kann mit einer einmaligen Impfung ab der 12. Lebenswoche erfolgen (zusammen mit der Zweitimpfung gegen die vorgenannten Krankheiten), soweit die Seuchenlage oder die Haltungsbedingungen dies zulassen. Wurde jedoch schon vor der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft, muss ebenfalls eine Zweitimpfung im Abstand von 3 - 4 Wochen erfolgen.
Häufig werden Katzenjunge bereits beim Züchter erstmals geimpft, so dass der neue Tierbesitzer die Zweitimpfung vornehmen lassen muss. Fragen Sie deshalb beim Kauf einer Katze grundsätzlich nach dem Impfstatus des Tieres und lassen Sie sich den Impfpass aushändigen.
Wenn die Grundimmunisierung abgeschlossen ist, sind zur Erhaltung eines andauernden Impfschutzes Wiederholungsimpfungen gegen die genannten Infektionskrankheiten in jährlichem Abstand erforderlich.
Sofern die Grundimmunisierung beim Jungtier versäumt wurde, sollte sie unbedingt nachgeholt werden. Dies kann in jedem Lebensalter erfolgen.
Welchem Zweck dient der Internationale Impfpaß?
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| Der Internationale Impfpass |
Dieses wichtige Dokument wird anlässlich einer Auslandsreise mit der Katze unbedingt benötigt, auch innerhalb der Europäischen Union. Es dient dem Nachweis von verlangten Schutzimpfungen (Tollwut), der Identität und des gegenwärtigen Gesundheitszustandes des Tieres sowie von anderen Angaben. Die entsprechenden Vordrucke sind im Internationalen Impfpass mehrsprachig enthalten.
Neben dieser internationalen Funktion ist der Impfpass gleichzeitig für die Aufzeichnung aller durchgeführten Schutzimpfungen sowie der Fälligkeit von Wiederholungsimpfungen vorgesehen und gilt ebenfalls im Inland als Nachweis für den Impfstatus des Tieres. Erinnern Sie sich: für eine gesetzliche Besserstellung von gegen Tollwut geimpften Tieren wird eine gültige Schutzimpfung verlangt. Nur mit dem Impfpass können Sie dies dem Amtstierarzt rasch und einfach beweisen. Aber auch in Tierheimen, Pensionen und auf Ausstellungen müssen Schutzimpfungen nachgewiesen werden.
Den Internationalen Impfpass erhalten Sie mit der Erstimpfung der Katze von Ihrer Tierärztin/ Ihrem Tierarzt, eventuell auch schon beim Kauf des Tieres. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf und lagen Sie es bei den nachfolgenden Impfungen wieder vor.
Noch eine Bemerkung zur Mitnahme von Katzen auf Auslandsreisen.
Die einzelnen Staaten haben Vorschriften für die Einfuhr bzw. Durchfuhr erlassen. Fast immer wird der Nachweis einer gültigen Schutzimpfung des Tieres gegen Tollwut gefordert. Es werden z.T. aber auch weitere Impfungen und Bescheinigungen über den Gesundheitszustand usw. verlangt (siehe Vordrucke im Internationalen Impfpass). Es empfiehlt sich, die betreffenden Vorschriften rechtzeitig vor Antritt der Reise zu beachten. Dies kann Sie vor Schwierigkeiten bewahren.
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